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Aktuelle News


02.03.2016 13:26:20

Winkelmeier-Becker/Hoppenstedt: Koalition verbessert Verbraucherschutz für Häuslebauer

Berlin (ots) - Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts auf
den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat sich am heutigen Mittwoch mit dem
Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts befasst. Hierzu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:

"Mit der Reform des Bauvertragsrechts stellt die Koalition die
rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben auf ein neues und
stabiles Fundament. Wir ebnen die Voraussetzungen für faire
Vertragsbedingungen und für mehr Rechtssicherheit bei Bauverträgen.
Der Verbraucherschutz bei der Planung und Errichtung von privaten
Wohnimmobilien wird damit ausgebaut.

In der Regel treffen Menschen nur ein Mal in ihrem Leben die
Entscheidung, ein Haus zu bauen. Dafür nehmen sie in aller Regel
einen Kredit auf, den sie über Jahrzehnte abbezahlen. Damit
Verbraucher den Bauvertrag nicht übereilt und ohne gründliche
Abwägung abschließen, bekommen sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Damit sie finanziell nicht überfordert werden, begrenzen wir die Höhe
von Abschlagszahlungen.

Durch die Einführung von Mindestanforderungen an die
Baubeschreibungspflicht erreichen wir eine bessere Vergleichbarkeit
der Angebote. Indem die Baubeschreibung Vertragsinhalt wird, werden
Streitigkeiten über den konkret geschuldeten Erfolg reduziert, denn
Mehrkosten aufgrund von längeren Rechtsstreitigkeiten sind
insbesondere für private Häuslebauer kaum finanzierbar. Auch für
kleine und mittelständische Bauunternehmen und Bauhandwerker sind
langwierige und kostenintensive Bauprozesse ein Insolvenzrisiko.

Der Bauherr wird die Möglichkeit erhalten, Änderungswünsche
anzuordnen, wenn sich die Vertragsparteien zuvor nicht über die
Ausführung der Wünsche und die Anpassung des zu zahlenden Preises
einigen konnten. Zugleich wird jedoch mittels einer vorläufigen
pauschalierten Mehrvergütung dafür gesorgt, dass der Unternehmer auch
insoweit für seine Leistung schnell Geld bekommt.

Weil die Vergütung der Bauunternehmen grundsätzlich erst bei
Abnahme fällig ist, wird neu geregelt, wann ein Werk als abgenommen
gilt. Über die Neuregelung der Abschlagszahlungen des Bauherrn wird
die Vorleistungspflicht des Bauunternehmers abgemildert.

Die Reform des Bauvertragsrechts führt insgesamt zu einem
sachgerechten Interessenausgleich zwischen Verbraucherinteressen
einerseits und den berechtigten Interessen der Wirtschaft
andererseits. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit. Das ist nicht nur
gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern ist auch und
gerade im Interesse der Bauwirtschaft und der Architekten.