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Aktuelle News


16.02.2016 10:32:00

Weniger Förderung - mehr Kosten / Änderungen der Energieeinsparverordnung 2016

Hamburg (ots) - Wer heute eine Immobilie bauen oder kaufen möchte,
muss bestehende und geplante Vorgaben des Gesetzgebers mehr denn je
in die Finanzierung einplanen. Seit Beginn des Jahres 2016 greift die
neuste Regelung der Energiesparverordnung (EnEV). "Rein formal
bleiben die Vorgaben von 2014 bestehen, jedoch wurden die
energetischen Anforderungen verschärft", erklärt Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24
(https://www.baufi24.de/). Diese Verordnung nimmt Bauherren und
Hauseigentümer noch mehr in die Pflicht, Standardanforderungen für
einen effizienten Energiehaushalt der Immobilie zu erfüllen.

Für diejenigen, die den Bau einer Immobilie derzeit planen,
bedeutet die EnEV seit Januar 2016, dass die Anforderungen an den
Primärenergiebedarf von Neubauten um 25 Produzent angehoben werden.
Dies heißt im speziellen, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20
Prozent gesteigert werden muss. Folglich dürfen Boden, Wand, Fenster,
Decke oder Dach noch weniger Energie entweichen lassen als zuvor.
Nichtbeachtung der EnEV kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro
geahndet werden und die Bundesländer sind angehalten Energieausweise
stichprobenartig zu kontrollieren. Doch es gibt ab 01.04.2016 auch
neue Regelungen zum Vorteil der Bauherren: So wurde das KfW Programm
"Energieeffizient Sanieren" ausgebaut. Unter anderem werden
Tilgungszuschüsse erhöht und barrierefreies Sanieren gefördert. Das
Programm Effizienzhaus 70 wird demnach zum 31.03.2016 auslaufen.
Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards
KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem
01.04.2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen
Standard ist, dass ein Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude
erzeugt und gespeichert wird.

Allerdings bringt die Verschärfung einen großen Nachteil für
Bauherren mit sich, die Kosten. "Die Erfüllung der neuen
Energiesparverordnung ist mit einigem finanziellen Aufwand verbunden.
Wie hoch dieser letztendlich ist, kommt auf die individuelle
Realisierung an", räumt Scharfenorth ein. Einsparziele werden auf
unterschiedlichen Wegen erreicht. Wenn beispielsweise eine etwas
teurere Pelletheizung statt eines Brennwertkessels genutzt wird, kann
die Wärmedämmung etwas geringer ausfallen. Für jeden zukünftigen
Bauherrn gilt generell, sich in Ruhe zu informieren und verschiedene
Wege zur Einsparung durchzurechnen.

Für Altbaubesitzer ändert sich hingegen nichts durch die neue
Stufe der EnEV. Wie bisher sind sie dazu angehalten, Heizungen, die
älter als 30 Jahre sind, auszutauschen und die oberste Geschossdecke
gegen unbeheizten Dachraum zu dämmen. Jedoch gibt es in einzelnen
Bundesländern schärfere Bestimmungen, über die sich Betroffene im
besten Falle vor dem Verkauf, der Vermietung oder der Modernisierung
der Immobilie informieren. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und
Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und
Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und
einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
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https://www.baufi24.de/