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29.02.2016 11:24:12

Qualitypool: WIKR verabschiedet - dennoch viele offene Fragen für Baufi-Makler

Lübeck (ots) - Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): Einzelne
Banken werden Finanzierungskriterien einschränken

Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat nach den Lesungen
im Bundestag nun den Bundesrat passiert und wird am 21. März 2016 in
Kraft treten. Verabschiedet wurde: Immobiliardarlehensvermittler
benötigen nur die Erlaubnis als Darlehensvermittler nach §34c GewO.
Im Gesetzentwurf war zusätzlich die Erlaubnis als Immobilienmakler
vorgesehen. "Die Branche atmet auf, da sich der Gesetzgeber damit an
der gängigen Praxis orientiert hat", kommentiert Michael Neumann,
Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. "Für Makler gilt es zu
berücksichtigen: Wer weiterhin Darlehen vermitteln möchte, muss
innerhalb einer einjährigen Übergangsfrist bis zum 21. März 2017 eine
Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler erworben haben."

Für den Nachweis der Sachkunde müssen Makler eine für die
Darlehensvermittlung relevante Berufsqualifikation aufweisen.
Voraussichtlich gelten hier Ausbildungen wie Immobilienkauffrau/-mann
oder Bankkauffrau/-mann als ausreichend. Unter die
"Alte-Hasen-Regelung" fallen Vermittler, die seit dem 21. März 2011
ununterbrochen als Immobiliendarlehensvermittler aktiv waren. In
welcher Form der Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit erfolgen
soll, ist auch über den Stichtag 21. März 2016 hinaus noch unklar.
Für Klarheit wird die Immobiliardarlehensvermittlerverordnung
(ImmVermV) sorgen, die voraussichtlich frühestens im April 2016 im
Bundesrat zur Diskussion steht. Erst dann wird zum Beispiel auch die
Mindestversicherungssumme der für Vermittler künftig obligatorischen
Vermögensschadenshaftpflicht konkret feststehen. Makler, die
definitiv nicht unter die "Alte-Hasen-Regelung" fallen, müssen ihre
Sachkunde in einer zusätzlichen Prüfung vor der Industrie- und
Handelskammer (IHK) demonstrieren. "Diese Vermittler sollten rasch
nach dem Inkrafttreten der WIKR ihre Sachkundeprüfung beantragen,
weil mit einem Antragsstau zu rechnen ist", rät Neumann. "Prüfungen
werden vermutlich erst ab Juni 2016 abgenommen. Das macht die
Übergangsfrist sportlich und reduziert sie signifikant. Nach
bestandener Sachkundeprüfung erwartet den Makler Antragsstau Nr. 2
bei der Beantragung des §34i GewO."

Verbraucherschutz versus steigender Verwaltungsaufwand

"Die Intention der Richtlinie, einen Binnenmarkt für
Wohnimmobilienkredite zu schaffen, die Position der Verbraucher zu
stärken und strengere Qualifikationskriterien für Darlehensvermittler
zu etablieren begrüßen wir", berichtet Neumann. "Sie zieht allerdings
auch Einschränkungen nach sich." Einzelne Banken prüfen derzeit,
inwiefern sie ihre Finanzierungskriterien verschärfen werden. Eine
Folge ist, dass Darlehensnehmer im fortgeschrittenen Alter teilweise
vom Kreditmarkt abgeschnitten werden, da Kreditinstitute höhere
Tilgungen des Wohnimmobilienkredits verlangen. Antragsteller, die
ihre Einkünfte nicht in Euro erhalten, da sie zum Beispiel in der
Schweiz arbeiten, aber in der deutschen Grenzregion ihr Haus
errichten möchten, werden künftig von einigen Finanzinstituten nicht
mehr finanziert werden. Hintergrund ist die verschärfte, langfristige
Kreditwürdigkeitsprüfung, die auch die Altersvorsorgesysteme
einbezieht. Darüber hinaus werden einige Nischen wie die schlanke
Bonitätsprüfung bei einem Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent
wegfallen. Davon haben insbesondere Selbständige profitiert. Neumann
berichtet: "Verschärft haben sich auch die Beratungs- und
Dokumentationspflichten." So soll laut Gesetz eine ausreichende Zahl
an Darlehensverträgen auf ihre Geeignetheit geprüft und unter anderem
zu möglichen Laufzeiten der Darlehen und dem Anschlussrisiko
informiert werden.

Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwandes der WIKR stellen manche
Banken beispielsweise KfW-Darlehen vorerst nicht mehr zur Verfügung.
"Die neue Richtlinie hat zeit- und kostenintensive Veränderungen
interner Prozesse zur Folge", fasst Neumann zusammen. Zudem werden
viele Banken in der zweiten und dritten Märzwoche einen Einreich-
bzw. Bearbeitungsstopp haben. Dies kann für Kunden mit dringendem
Finanzierungsbedarf zu Engpässen führen.

Qualitypool unterstützt Makler mit WIKR-konformen Prozessen

Die WIKR wird mit ihren Anforderungen an die Qualifikation von
Darlehensvermittlern eine Konsolidierung der Branche zur Folge haben.
Die Zahl der Baufinanzierungsmakler wird sinken. Der Trend geht zu
Maklerpools, die ihren Vermittlern den steigenden Verwaltungsaufwand
abnehmen. "Für Qualitypool erwarten wir Wachstumschancen", sagt
Neumann. "Weitere Baufinanzierungsmakler werden sich uns anschließen.
Makler ohne §34i können bei uns als Tippgeber fungieren, für die wir
die gesamte Abwicklung der Finanzierung übernehmen."

Der Vertriebsunterstützer ermöglicht seinen Partnern
rechtskonforme Prozesse, da die neue Finanzierungsplattform EUROPACE
2 die Anforderungen der WIKR in den Beratungsprozess integriert.
Vorvertragliche Informationen und der Darlehensvermittlungsvertrag
werden automatisch generiert, Präferenzen des Kunden werden abgefragt
und sind ebenso wie die Risikoaufklärung kontinuierlich
dokumentierbar. Das neue Vorgangsmanagement unterstützt den Makler
und führt so zu einer erheblichen Zeitersparnis. Darüber hinaus haben
Finanzierungsvorschläge eine WIKR-konforme Beratungsdokumentation.
Zudem sind die Kombination von Produkten verschiedener Anbieter sowie
eine automatische Berechnung von Optimierungsvorschlägen möglich.

Hier finden sie die Pressemitteilung: www.goo.gl/UBlTpk

Über die Qualitypool

GmbH Die Qualitypool GmbH ist ein Maklerpool mit mehr als 750
aktiven Maklern. Als einer der führenden Maklerpools bietet die
Qualitypool GmbH ihren Maklern ein breites Portfolio an Produkten zur
Finanzierung, Versicherung und Vorsorge. Qualitypool ist eine 100%ige
Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten
technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.